Betriebliche Altersvorsorge

Um sich im Alter nicht nur auf die gesetzliche Rente verlassen zu müssen, sorgen Millionen Bundesbürger zusätzlich vor. Der Staat fördert das private Sparen fürs Alter – nicht nur mit Rürup- oder Riester- Verträgen, sondern auch über betriebliche Altersvorsorge. Jeder Arbeitnehmer hat seit 2002 einen gesetzlichen Anspruch darauf, doch nicht in jedem Fall lohnt  sich die betriebliche Altersversorgung. Wir empfehlen daher die objektive Prüfung vor Ablschluß eines Vertrags und bieten dazu unsere Hilfe an.

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Klassischerweise ist die betriebliche Altersvorsorge eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Sie wurde unter anderem geschaffen, „um die Arbeitnehmer an den Betrieb zu binden“, sagt Judith Kerschbaumer, Leiterin des Bereichs Sozialpolitik bei der Gewerkschaft Verdi. Heute werden Betriebsrenten aber oft auch nur vom Arbeitnehmer finanziert. Dabei handelt es sich dann um die sogenannte Entgeltumwandlung. Zudem gibt es Mischformen, an denen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen.

Wer hat Anspruch darauf?

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Damit kann jeder Arbeitnehmer Teile seines Gehalts oder Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umwandeln und sich auf diesem Wege eine Zusatzrente aufbauen. Dieser Anspruch besteht für alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Einfach ausgedrückt wandelt der Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttolohns oder seiner Sonderzahlungen in eine Rentenversicherung um. Im Gegensatz zu einer privaten Altersvorsorge zahlt der Arbeitnehmer seine Beiträge nicht selbst ein, sondern überlässt dies seinem Chef. Dieser entscheidet über die Art der Anlage. Er kann die Beträge intern anlegen oder extern beispielsweise an eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds geben.

Was sind die Vorteile der Entgeltumwandlung?

Arbeitnehmer sparen sich dadurch Steuern und Sozialabgaben. Sie müssen die Beiträge nicht aus dem bereits versteuerten Netto-Einkommen aufbringen; diese gehen vielmehr von ihrem Bruttogehalt ab. Damit finanziert der Staat die Altersvorsorge mit. Bei einem Betrag von 100 Euro zahlt der Arbeitnehmer grob gerechnet netto rund 60 Euro, der Rest kommt vom Staat.

Auch Arbeitgeber profitieren von der Betriebsvorsorge und sparen in vielen Fällen Lohnnebenkosten. In manchen Fällen zahlen sie die eingesparten Lohnnebenkosten zusätzlich in die Betriebsrente für den Arbeitnehmer ein, erläutert der Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael Heinz.

Was sind die Nachteile der Entgeltumwandlung?

Durch das niedrigere Bruttogehalt zahlt der Arbeitnehmer weniger Steuern und auch weniger Sozialabgaben an den Staat. Folglich sinken auch die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung. Jeder Arbeitnehmer sollte errechnen, ob er die Einbußen durch die betriebliche Rente später wieder ausgleichen kann.

Zwar müssen die Einzahlungen für die betriebliche Rente im Erwerbsleben nicht versteuert werden, im Rentenalter aber schon. Auf die Betriebsrente muss später zudem der volle Beitrag an Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.

Ist das Geld sicher?

Ja. Auch im Insolvenzfall des Arbeitgebers ist zumindest das eingezahlte Geld sicher. Im Gegensatz zu anderen Vorsorgeformen kann die Betriebsrente in der Regel nicht ausgezahlt werden, bevor der Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht. Ausnahmen gibt es bei sehr geringen Ansprüchen.