Riester und Rürup

Mit der Rentenreform 2001 hat der Gesetzgeber die Höhe der künftigen Rentenzahlungen erheblich abgesenkt. Um das abzufedern, hat der deutsche Staat gleichzeitig die sogenannte Riester-Rente eingeführt. Sie soll Arbeitnehmern dabei helfen, privat fürs Alter vorzusorgen – mit staatlicher Unterstützung. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind bis heute etwa 16 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen worden.

Doch viele Verbraucher stellen sich die Frage: Welche Art des Riesterns ist für mich die beste? Lohnt sich ein Wohn-Riester oder soll ich nicht doch lieber auf eine klassische Riester-Rentenversicherung setzen? Zudem gibt es enorme Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern.

Das Wichtigste in Kürze zur Riesterförderung

  • Die Riester-Rente unterstützt Arbeitnehmer und Beamte bei der Altersvorsorge.
  • Der Staat fördert sie auf zwei Arten: mit Zulagen und mit Steuervorteilen.
  • Die volle persönliche Zulage beträgt 154 Euro im Jahr. Für jedes Kind erhalten Sie jährlich 185 € wenn es vor 2008 geboren wurde und 300 € Extraprämie wenn es nach 2008 zur Welt gekommen ist
  • Sie können pro Jahr bis zu 2.100 Euro der Einzahlungen in den Riester-Vertrag als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Im Gegenzug müssen Sie Ihre Einkünfte aus dem Riester-Vertrag im Alter versteuern.

So gehen Sie vor

Prüfen Sie, ob Riestern grundsätzlich für Sie infrage kommt, und entscheiden Sie welche Form des Riesterns am besten zu Ihnen passt.

  •  Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums mit dem sogenannten Wohnriestervertrag.
  •  Eine klassische Riesterrentenversicherung zur Altersversorgung.
  •  Ein Bank- bzw. Fondssparplan,  mit  gesetzlichem Schutz vor Totalverlust des eingezahlten Geldes, inklusive der Förderung.
  • Bausparen mit Riesterförderung, z.B. als Ansparprogramm für eine eigene Wohnimmobilie.

Wenn Sie fest vorhaben, in der nächsten Zeit eine Immobilie zu erwerben, kann sich ein Wohn-Riestervertrag für Sie lohnen. Das funktioniert so: Sie nehmen ein Darlehen auf, dessen Rückzahlung wie andere Riester-Produkte gefördert wird: mit Zulagen und Steuervorteilen. Durch die staatliche Hilfe haben Sie den Kredit schneller abbezahlt. Deshalb kann sich ein Riester-Darlehen auch dann lohnen, wenn der Zinssatz für den Kredit höher ist als bei einem nicht-geförderten Darlehen.

Allerdings müssen Sie auch einige Voraussetzungen erfüllen. Beispielsweise müssen Sie die Immobilie selbst bewohnen. Wie bei anderen Riester-Varianten müssen Sie die erhaltenen Vorteile im Rentenalter versteuern. Das geschieht über ein fiktives Konto, das sogenannte Wohnförderkonto. Da Sie im Alter keine direkten Leistungen beziehen, sondern Ihr Vorteil das mietfreie Wohnen ist, wird Ihre Steuerlast über dieses Konto berechnet.

Wenn Sie unschlüssig sind, ob Sie überhaupt riestern wollen oder möglicherweise andere Formen der Altersvorsorge wie eine betriebliche Altersvorsorge oder eine flexible Altersversorgung besser geeignet sind, dann nehmenn Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie sehr gerne. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen  Besprechungstermin.

 

Das Wichtigste in Kürze zur Rürupförderung  Steuervorteile seit 2015 noch größer

Für Sparer, die nicht von der Riester-Förderung profitieren können, gibt es eine Alternative: Die Rürup-Rente. Mit dieser geförderten privaten Vorsorge will der Staat vor allem Selbst­ständigen beim Sparen fürs Alter unter die Arme greifen. Für gutverdienende Selbst­ständige ist die Rürup-Rente Steu­ersparmodell und Alters­vorsorge in einem, denn der Staat subventioniert die Beiträge. Doch längst nicht alle Angebote sind gut und eignen sich für jeden Sparer gleichermaßen. Wir helfen Ihnen dabei das passende Angebot zu finden.

Seit dem 1. Januar 2015 haben sich die  Steuervorteile bei der Rürup Rente verbessert. Denn nun liegt die für das Finanzamt wichtige Förderhöchstgrenze nicht mehr bei 20.000 Euro pro Jahr, sondern bei 22.172 Euro. Ehepaare können sogar doppelt so viel Geld steuerlich absetzen. Diese Neuregelung macht die Rürup Rente jetzt noch attraktiver. Da 2015 insgesamt 80 Prozent der Rürup-Beiträge steuerlich angerechnet werden, können Versicherte bis zu 17.737,60 Euro absetzen. Bei Verheirateten sind es sogar 35.475,20 Euro. Insbesondere Gut- und Besserverdiener, die sich jetzt für eine Basisrente entscheiden, können in diesem Jahr noch stärker vom Steuervorteil der Rürup Rente profitieren.